Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - Historie

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  • Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

    von Schlaumeierl, angelegt

    Die Regenbogenpartei setzt sich für die Einführung des BGE in Österreich, in der EU und grundsätzlich auch weltweit ein.

    • bedingungslos • allgemein • personenbezogen • existenz- und teilhabesichernd

    Das BGE ersetzt nicht die Sozialleistungen in den Bereichen öffentlicher Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Energie, Wohnen etc.) und Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheit, Betreuung etc.).

    Steigende Ungleichheit der Einkommen und Vermögen führt zur Gefährdung des sozialen Zusammenhalts in einer Gesellschaft.

    Daher ist das BGE durch seine verteilende Wirkung besonders dazu geeignet, ein menschenwürdiges Leben zu sichern und Armut wirkungsvoll zu bekämpfen.

    Wir sehen das BGE als Gemeingut an, auf das Rechtsanspruch besteht.

    Durch Trennung von Existenzsicherung und Erwerbsarbeit, werden in Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit und prekärer Arbeit Existenzängste genommen.

    Das BGE bietet die finanzielle Grundlage dafür, in Freiheit tätig sein zu können. Es ermöglicht allen Menschen Teilhabe und Mitwirkung an der Gesellschaft.

    Das BGE ist ein Baustein im Transformationsprozess mit dem Ziel, ein „Gutes Leben für Alle“ (auch für kommende Generationen) zu schaffen.

    In der Frage der Umsetzung und Finanzierung gibt es bei den einzelnen Gruppen beim RTG unterschiedliche Varianten. Allen geht es aber um gelebte Menschenwürde:

    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren (Art.1) Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit (Art.22) (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948)

    Das führt zu selbstbestimmten Lebensentwürfen und Neuverteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Arbeit ohne Kontrollen und Zwang.